Strafverteidiger in Bonn

Hier finden Sie Ihren Strafverteidiger, Ihre Rechtsanwältin für eine erfolgreiche Verteidigung oder Unterstützung in Strafsachen. Die Anwaltskanzlei Aretz & Warner in Bonn ist eine auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei der Rechtsanwältinnen Sigried Aretz und Carolin Warner. Beide Anwältinnen führen aufgrund besonders nachgewiesener praktischer und theoretischer Kenntnisse im Strafrecht und Strafprozessrecht den zusätzlichen Titel Fachanwalt für Strafrecht.

Strafverteidigerin Sigried Aretz

Sigried Aretz
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht

Tel.: 0228 – 90 90 84 – 15
aretz@die-strafverteidigerinnen.de

Carolin Warner
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht

Tel.: 0228 – 90 90 84 – 16
warner@die-strafverteidigerinnen.de

Ermittlungs- und Justizbehörden wie Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaft oder Gericht sollten Sie nie alleine gegenübertreten. Nutzen Sie Ihr Recht, einen Rechtsanwalt, eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kanzlei Aretz & Warner bietet Ihnen kompetente und engagierte Verteidigung, Unterstützung als Zeugenbeistand oder als Vertreter der Nebenklage in kleinen oder großen Verfahren, auch bundesweit.

Jetzt Termin vereinbaren!

Oder nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit uns auf: info@die-strafverteidigerinnen.de

Durchsuchung oder Verhaftung

Äußern Sie sich nicht zu der Ihnen vorgeworfenen Tat. Dies gilt besonders, wenn Sie denken, dass sich die Sache zu Ihren Gunsten aufklären lässt. Eine Aussage kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens nachgeholt werden, ohne dass Ihnen ein Nachteil entsteht. Kontaktieren Sie uns umgehend. Sollten Sie dazu selbst nicht in der Lage sein, beauftragen Sie einen Freund oder Familienangehörigen dies zu tun. Versuchen Sie den Namen des zuständigen Beamten und eine Durchwahlnummer, wenn möglich ein Aktenzeichen in Erfahrung zu bringen.

Notfall-Rufnummern: Carolin Warner unter 0170 20 41 721 oder Sigried Aretz unter 0171 69 13 364.

Wie bekomme ich einen Pflichtverteidiger?

In der Strafprozessordnung ist genau geregelt, wann ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Ein Pflichtverteidiger ist zum Beispiel zu bestellen, wenn die Hauptverhandlung in der ersten Instanz vor dem Schöffengericht, dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht zu erwarten ist. Pflichtverteidigung →

Wann muss ich mit einer Anklage rechnen?

Sind die Ermittlungen abgeschlossen trifft die Staatsanwaltschaft eine Abschlussentscheidung. Sieht die Staatsanwaltschaft eine Verurteilungswahrscheinlichkeit (hinreichender Tatverdacht) als gegeben an, erhebt sie Anklage beim zuständigen Strafgericht. Anklage →

Was ist die beste Strategie?

Es gilt die Grundregel „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!“ Ein Schweigen darf in keiner Lage des Verfahrens zum Nachteil des Beschuldigten ausgelegt werden. Strafverteidigung →

Brauche ich als Opfer einer Straftat einen Anwalt?

Wenn Sie oder ein Angehöriger Opfer einer Straftat geworden sind, wenden Sie sich am besten an einen Opferanwalt, der auch Strafverteidiger ist. Nebenklagevertretung →

Die Kanzlei

Die Kanzlei Aretz & Warner, Fachanwältinnen für Strafrecht, ist eine Bürogemeinschaft der Rechtsanwältinnen Sigried Aretz und Carolin Warner. Der Zusammenschluss erfolgte zum 1. Januar 2017. Beide Rechtsanwältinnen sind seit vielen Jahren erfolgreich als Strafverteidigerinnen tätig. Kanzlei für Strafrecht →

So finden Sie uns:

Adresse und Anschrift

Aretz & Warner
Fachanwältinnen für Strafrecht
Remigiusstraße 1
53111 Bonn

Tel.: 0228 – 90 90 84 – 0
Fax: 0228 – 90 90 84 – 11