Coaching im Strafrecht

Unter Coaching im Strafrecht versteht man eine professionelle Beratung, Begleitung und Unterstützung von Personen in spezifischen Lebenssituationen oder Entwicklungsprozessen.

Coaching ist keine Therapie, sondern vielmehr eine ergebnis- und lösungsorientierte Form der Beratung. Es geht inhaltlich darum, den Ratsuchenden in seinen individuellen Belangen zu unterstützen, in dem der Betroffene anregt wird, sein Verhalten sowie Problemursachen und Problemprozesse zu erkennen und einen Perspektivwechsel vorzunehmen, der ihm bislang selbst nicht oder nur teilweise möglich war. Auf diese Weise soll der Ratsuchende mithilfe des Coachs in die Lage versetzt werden, letztlich eigene Strategien zur Lösung seines speziellen Problems oder zur Erreichung seines persönlichen Ziels zu finden.

Im Strafrecht ist Coaching noch verhältnismäßig unbekannt. Es gibt aber zahlreiche Bereiche – sei es im Rahmen der Compliance und der Prävention, aber auch im Bereich des Strafvollzugs oder des Maßregelvollzugs – in denen Ihnen ein Coaching dazu verhelfen kann, dass Sie Ihre Lebenssituation verbessern und Sie Ziele, die Sie sich selbst gesetzt haben oder die Ihnen durch die Justizbehörden aufgegeben werden, schneller erreichen können.

Die Anwältinnen der Kanzlei Aretz & Warner haben im Rahmen ihrer jahrelangen Tätigkeit schon zahlreiche Personen bei ihren Entwicklungsprozessen begleitet und helfen Ihnen gerne. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.

Ihre Ansprechpartnerin für Coaching im Strafrecht:

Strafverteidigerin Sigried Aretz

Sigried Aretz
Fachanwältin für Strafrecht

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