Strafverteidigung

Die Aufgabe eines Strafverteidigers besteht darin, dem Beschuldigten die bestmögliche Strafverteidigung zu bieten. Dies setzt fundierte Kenntnisse im Strafrecht und Strafprozessrecht voraus. Ist ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, sollte unbedingt ein Fachanwalt für Strafrecht aufgesucht werden. Entscheidend für den Ausgang eines Strafverfahrens ist die Wahl der richtigen Verteidigungsstrategie. Hierzu gehört, dass der Beschuldigte von seinem Recht zu schweigen Gebrauch macht.

Es gilt die Grundregel „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!“ Ein Schweigen darf in keiner Lage des Verfahrens zum Nachteil des Beschuldigten ausgelegt werden. Hat der Beschuldigte voreilig gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht Angaben zur Sache gemacht und liegt kein Beweisverwertungsverbot vor, zum Beispiel fehlende Belehrung über Aussageverweigerungsrecht, kann die Aussage gegen ihn verwendet werden. Eine frühzeitige Einlassung ohne Hinzuziehung eines Verteidigers ist fatal und hat weitreichende Konsequenzen für das weitere Strafverfahren. Eine Stellungnahme zu den Vorwürfen sollte nur über den Verteidiger erfolgen. Dies hat den Vorteil, dass die Erklärung nicht dem Beschuldigten als Einlassung zugerechnet werden kann.

Für die richtige Wahl einer Verteidigungsstrategie muss sich der Verteidiger zunächst einen Überblick über den Sachverhalt verschaffen. Dies setzt Akteneinsicht voraus. Erst nach umfassender Aktenkenntnis kann in einem Gespräch mit dem Mandanten eine zielführende Verteidigung aufgebaut werden.

Als erfahrene Fachanwältinnen für Strafrecht finden wir für Sie die richtige Verteidigungsstrategie.

Ihre Ansprechpartnerinnen für eine Strafverteidigung:

Carolin Warner
Fachanwältin für Strafrecht

Strafverteidigerin Sigried Aretz

Sigried Aretz
Fachanwältin für Strafrecht

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