Zeugenbeistand
Als Zeuge ist es wichtig, seine Rechte und Pflichten zu kennen. Schnell ist es passiert und man wird vom Zeugen zum Beschuldigten gemacht. Eine Vernehmung durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht ist nicht alltäglich und stellt mitunter eine belastende Situation dar. Welche Rechte bestehen, ist einem Zeugen oftmals nicht bekannt.
Wichtig zu wissen ist, dass der Zeuge in Begleitung eines Anwaltes zur Vernehmung erscheinen kann.
Der Zeuge unterliegt der Wahrheitspflicht. Das bedeutet, dass er Fragen wahrheitsgemäß beantworten muss, andernfalls kann er sich selber strafbar machen.
Früher musste man als Zeuge einer Vorladung durch die Polizei keine Folge leisten. Das hat sich mittlerweile geändert. Auch als Zeuge ist man zum Erscheinen vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (z. B. Polizei, Zoll) und zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.
Ein Zeuge kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Aussage verweigern. Ein Zeugnisverweigerungsrecht haben zum Beispiel Ehepartner, Verlobte, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister und Lebenspartner des Beschuldigten. Auch bestimmten Berufsträgern, zum Beispiel Ärzte, Geistliche, Anwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, steht ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht, kann der Zeuge insgesamt die Aussage verweigern.
Jeder Zeuge kann die Auskunft auch auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn oder einen nahen Angehörigen der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzt. Hier gilt es bereits im Vorfeld durch Kontaktierung eines Verteidigers etwaige Gefahren zu erkennen. Wann ein Schweigerecht vorliegt, hängt vom Einzelfall ab. Ein Verteidiger ist mit dieser Materie bestens vertraut. Aus diesem Grund ist es ratsam stets einen Fachanwalt für Strafrecht als Zeugenbeistand hinzuzuziehen.
Ihre Ansprechpartnerinnen für Zeugenbeistand:
Carolin Warner
Fachanwältin für Strafrecht
Sigried Aretz
Fachanwältin für Strafrecht
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