Gutachten

Risikominimierung durch Compliance-Maßnahmen

Wir beraten Sie gerne im Vorfeld zu strafrechtlichen Fragen. Verringern Sie das Risiko einer Strafverfolgung durch Präventivmaßnahmen.

Haben Sie Bedenken, dass ein Verhalten strafbar sein kann oder möchten Sie zum Beispiel Ihr Unternehmen auf den Prüfstand stellen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Gerade im Unternehmensbereich ist es wichtig, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und auf die Regelbefolgung zu achten. Andernfalls können empfindliche Strafen drohen. Durch entsprechende Compliance-Maßnahmen können zivil- und strafrechtliche Haftungsrisiken minimiert werden.

Prüfung der Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln

Die Verurteilung zu einer Strafe muss nicht endgültig sein. Jeder Verurteilte hat das Recht, sein Urteil durch eine höhere Instanz überprüfen zu lassen. Ob die Einlegung eines Rechtsmittels erfolgsversprechend ist, bedarf einer Einzelfallprüfung. Mit einem Gutachten kann gesprüft werden, ob Ihr Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat.

Mediation

Neben der Erstellung von Gutachten auf dem Gebiet des Strafrechts stehen wir Ihnen auch als Ansprechpartner im Bereich der Mediation zur Verfügung. Für eine außergerichtliche Streitbeilegung können interessengerechte und zukunftsorientierende Strategien beziehungsweise Lösungsoptionen entwickelt und einer Begutachtung unterzogen werden.

Ihre Ansprechpartnerin für Gutachten:

Carolin Warner
Fachanwältin für Strafrecht

Ihre Ansprechpartnerin für Mediation:

Jetzt Termin vereinbaren!